Stiftungsfonds

Für Stifter, die einen bestimmten , gemeinnützigen Zweck nachhaltig unterstützen wollen ,ohne eine eigene aufwendige Organisationsstruktur aufzubauen, kann die Bürgerstiftung innerhalb ihres  Stiftungskapitals einen Stiftungsfonds anlegen.

Der oder die Stifter bestimmen den Namen des Fonds und die Verwendung seiner Erträge, z.B. die Förderung einer Kultur-, Sozial- oder Bildungseinrichtung oder die Unterstützung konkreter Hilfs- , Umwelt- oder Tierschutzprojekte . Ein solcher Fonds sollte einen Betrag von mindestens 25.000 Euro umfassen.

An bereits vorhandenen Stiftungsfonds können sich dann Bürger, Unternehmen oder andere Organisationen durch weitere Zustiftungen beteiligen.

Eigene Stiftung

Interessenten können unter dem Dach der Bürgerstiftung eine eigene Stiftung errichten und sich ganz gezielt engagieren, indem sie der Bürgerstiftung über die eigene Stiftung Gelder mit einer ganz bestimmten Zweckbindung der Erträge zur Verfügung stellen.

Derartige Stiftungen können Sie mit dem eigenen Namen oder dem Namen eines Ihnen nahe  stehenden Menschen verbinden.

Die Bürgerstiftung übernimmt die Verwaltung und erfüllt die vorgegebene Zweckbindung der Erträge.

Damit fördern Sie über Generationen hinweg ein Anliegen, das einem vielleicht schon immer besonders am Herzen lag und wir ermöglichen Ihnen, „ dass Ihr Name und Ihr Tun nicht in Vergessenheit geraten“.