Zustiftung zum Stiftungskapital

Die Bürgerstiftung ist im September 2007 bei der Gründung mit einem Stiftungskapital in Höhe von 170.750 Euro gestartet. Durch weitere Zustiftungen konnte das Stiftungskapital bis Ende 2012 auf rd. 209.000 Euro ausgebaut werden.

Für die Verwirklichung der satzungsgemäßen Aufgaben dürfen nur die Zinserträge aus dem angelegten Kapital verwandt werden – das Stiftungskapital selbst muss sicher angelegt werden und darf nicht verbraucht werden.

Daher braucht die Bürgerstiftung weiterhin und ständig Zustiftungen zum Ausbau des Stiftungskapitals für die Finanzierung ihrer Arbeit – besonders in Zeiten mit niedrigen Zinsätzen.

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital und unterstützen die Arbeit der Bürgerstiftung Südlohn-Oeding.

Mit einer Zustiftung ab 1.000 Euro werden Sie Stifter oder Stifterin und Mitglied im Stifterforum und dadurch über alle Aktivitäten der Stiftung ausführlich informiert. Sie können den Mindestbetrag für eine Zustiftung – auch in zwei Raten – auf ein Konto der Bürgerstiftung einfach überweisen mit dem Verwendungszweck „ Zustiftung „.

Zustiftungen können zu Lebzeiten oder von Todes wegen ( durch Testament ) vorgenommen werden und aus jeder Art von Vermögenswerten bestehen, z.B. auch aus Geldvermögen, Wertpapieren, Grundstücken, Immobilien, stg. Sachwerten und Nachlässen.

Das neue Steuerrecht bietet Ihnen dabei für Zustiftungen zu Bürgerstiftungen interessante Vorteile. Fragen Sie Ihren Steuerberater!